IAP GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handelsstand 09. Juni 2003

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge zwischen der Firma IAP GmbH und ihren Kunden. Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Individualabreden, die der Schriftform bedürfen.

2. Bestellung und Laufzeit

2.1    Die Firma IAP GmbH bestätigt den Zugang einer Bestellung durch eine Auftragsbestätigung unverzüglich auf elektronischem Wege. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt keine Annahmeerklärung des Vertrags-angebots dar.
2.2    Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und Annahme der IAP GmbH zustande, ohne dass die Annahme dem Kunden gegenüber erklärt zu werden braucht. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Vertrag kommt somit zustande, in dem die Bestellung des Kunden entweder bestätigt wird oder in dem die Lieferung der bestellten Waren ausgeführt wird. Die Laufzeit des Vertrags bei einem Probeabonnement bestimmt sich nach den dort bekannt gegebenen Bestimmungen. Die Laufzeit des Vertrages für alle Produkt beträgt ausschließlich, wenn kein Probeabonnement vereinbart ist, 12 Monate. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag jährlich.

3. Widerrufsrecht

Der Kunde kann eine Bestellung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an IAP-Dienst GmbH, Postfach 340160, 80098 München. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

4. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewährt werden, muss der Kunde gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. In diesem Fall genügt es, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen ein schriftliches Rücknahmeverlangen an die Firma IAP sendet.

5. Lieferung

Monats- und Sonderhefte wie Bücher, Periodika und andere auch elektronische Produkte der Gesellschaft werden auf Kosten und Gefahr des Kunden vom Lager der Firma IAP GmbH geliefert. Es steht im freien Ermessen der Fa. IAP GmbH die bestellte Ware an die Beförderungsperson ( Post etc.) erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu übergeben. Mit dieser Bestimmung ist die Zusage einer Lieferfrist durch die Fa. IAP GmbH nicht verbunden. Die Firma IAP GmbH behält sich Lieferung gegen Vorauskasse vor.

6. Transportrisiko

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware geht im Augenblick der Übergabe an die Beförderungsperson auf den Käufer über. Die Firma IAP GmbH leistet kein Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen. Der Kunde muss daher zur Wahrung seiner Belange unverzüglich der Beförderungsperson den Verlust und / oder den Schadenfall melden.

7. Beschaffenheitsvereinbarung ohne Garantieübernahme

7.1    Die Gesellschaft gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Sie bemisst sich ausschließlich nach den Beschreibungen dieser Homepage. Vorangegangene Äußerungen der IAP GmbH, des Herstellers oder von Erfüllungsgehilfen insbesondere in der Werbung, in Katalogen, in Preislisten und sonstigen dem Käufer zugänglichen Informationsmaterialien werden an dieser Stelle durch die Homepage vorsorglich berichtigt.

8. Untersuchungspflicht, Gewährleistung, Verjährung

8.1    Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer bzw. durch die Beförderungsperson, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
8.2    Hat die Firma IAP GmbH eine Teilleistung bewirkt, so kann der Käufer vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat die Firma IAP GmbH die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Käufer vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
8.3    Gewährleistungspflichtige Mängel wird die Firma IAP GmbH kundenorientiert und nach eigenem Ermessen durch eine für den Käufer kostenlose Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung eines mangelfreien Teils oder des ganzen Liefergegenstandes beseitigen. Der Auftraggeber wird der Firma IAP GmbH die für die Nacherfüllung angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Material-, Versand- und Bearbeitungskosten trägt die Gesellschaft.
8.4    Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für den Liefergegenstand beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Käufer. Sollte die Fa. IAP GmbH wegen Vorsatzes haften, bestimmt sich die Verjährung nach Gesetz.
8.5    Zeigt sich ein Mangel erst nach 6 Monaten seit Übergabe, trifft den Kunden die Beweislast für das Vorhandensein des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels unvereinbar.
8.6    Verweigert die IAP GmbH die Erfüllung des Vertrags ernsthaft und endgültig oder schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl oder ist dieselbe dem Käufer unzumutbar oder hat die Firma IAP GmbH Sie nach § 439 III BGB wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz (bzw. gbfls. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.

9. Schadenersatz und Haftungsbeschränkung

Die IAP GmbH haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruchs gemäß § 437 II BGB haftet die IAP GmbH im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung der IAP GmbH begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind in soweit ausgeschlossen.
Die IAP GmbH begrenzt ihre Haftung nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers, die auf einer fahrlässigen eigenen Pflichtverletzung  oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fa. IAP GmbH beruhen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Käufer Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1    Die Lieferungen der IAP GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Kaufpreisforderungen und Nebenforderungen wie Zinsen auch aus vorangegangenen und künftigen Lieferungen Eigentum der Firma IAP GmbH.
10.2    Im Falle der Weiterveräußerung verpflichtet sich der Käufer der Firma IAP GmbH gegenüber die unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Sache nur in der Weise weiter zu übereignen, dass der Verkäufer Vorbehaltseigentümer bleibt. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Parteien vertraglichen den Weiterverkauf vereinbaren.
10.3    Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Käufer bereits heute seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer zur Sicherheit ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
10.4    Nimmt der Käufer die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung mit einem Dritten in das Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweils anerkannte periodische Saldo als an den Verlag abgetreten. Das gleiche gilt bezüglich des mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehenden Schlusssaldos, wenn der periodische Saldo seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird. Auch diese Abtretung nimmt die Firma IAP GmbH hiermit an.

11. Preise

11.1    Alle Bestellungen werden zu den EURO-Preisen zzgl. gesetzlicher MWSt. berechnet und ausgeführt. Die Preise sind über die IAP-Homepage (www.iap-dienst.de) jeweils zum Bestellzeitpunkt abrufbar. Bei einer Preiserhöhung im Buchmarkt ist die Firma IAP GmbH aufgrund der Preisbindung zur Weitergabe von Preiserhöhungen berechtigt.
11.2    Der Käufer verpflichtet sich, alle von der Firma IAP GmbH vorgegebenen Preisbindungen einzuhalten. Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen ist die Gesellschaft berechtigt, die Weiterbelieferung einzustellen.

12. Zahlung und Zahlungsverzug

12.1    Erbringt der Käufer eine fällige Zahlung (Kaufpreis oder Nebenforderungen wie Zinsen etc.) ganz oder teilweise nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann die IAP GmbH, wenn sie dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
12.2    Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Käufer die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Weitergehende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

13. Lieferung, Liefertermin

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

14. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur bei rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen oder von der Firma IAP GmbH anerkannte Gegenansprüchen zu.

15. Vertragspartner

Die Firma IAP GmbH schließt Verträge nur mit natürlichen Personen ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind sowie mit juristischen Personen nach freiem Ermessen.

16. Vervielfältigung

Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung auch in elektronischer Form, ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt.
Im Falle einer Vervielfältigung und/oder Verbreitung auch in elektronischer Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung vereinbaren die Parteien bereits heute ein Entgelt, dass der Höhe nach das doppelte des üblichen Verkaufspreises entspricht. Das Entgelt ist für jede – auch auszugsweise Vervielfältigung – geschuldet.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort wie alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist München. Soweit zulässig ist Gerichtsstand für beide Teile der Geschäftssitz der IAP GmbH.